Verkehrsunfallforensik

Wer einen Verkehrsunfall erleidet, erwartet zu recht von der Polizei, dass der Unfall nach bestem Wissen und Können aufgenommen und alle für die juristische Aufarbeitung notwendigen Spuren und Beweise gesichert werden.
Grundsätzlich ist dies in den meisten Fällen auch gewährleistet. In den meisten Fällen, aber nicht in allen.
Aber auch hier gilt, dass es Ausreißer nach unten gibt, die zwar eine Minderheit bilden, aber durch ihr Verhalten und ihre Auffassung von Dienst- und Rechtspflichten der Polizei einen erheblichen Ansehens- und Vertrauensschaden bescheren.
Mancher schwere Verkehrsunfall, bei dem es schwerverletzte Personen oder gar einen oder mehrere tödlich Verletzte gibt, wird von der Polizei aufgenommen, wie ein Unfall mit 300 € Sachschaden. Notwendige Spuren werden nicht gesichert, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der beteiligten Fahrzeugführer findet nicht statt, notwendige beweiserhebliche Spuren werden nicht gesichert, Blockierspuren werden einem Fahrzeug zugeordnet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Spurenbild zu den jeweiligen Reifen passt usw.
Dass ein Unfallort ein Tatort ist, ist vielfach überhaupt nicht bekannt. Insoweit werden auch nicht die Maßnahmen getroffen, die bei einer Tatortaufnahme im ersten Angriff unerlässlich sind.
Bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen durch die Polizei ist zunehmend festzustellen, dass das Vorstehende nicht bekannt oder vielen Polizeibeamten einfach egal ist. Leidtragende sind dann die Unfallbeteiligten, die dann zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommen, wie die Jungfrau zum Kind. Von den zivilrechtlichen Folgen ganz zu schweigen.
Was können Sie in einem solchen Fall tun? Als Strafverteidiger können Sie die Unfallaufnahme und die damit verbundenen Ermittlungen anfechten, indem Sie sachdienliche Beweisanträge stellen. Aber das funktioniert nur dann, wenn Sie selber in der Aufnahme von Verkehrsunfällen ausgebildet sind und entsprechende Erfahrungen besitzen. Es kann vor Gericht schnell blamabel werden, wenn Sie den Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, "maßnehmen" wollen, dieser sodann die Rolle tauscht und Sie maßnimmt.
Sie können selbstverständlich auch selber einen Gutachter bestellen, der das gesamte Unfallgeschehen überprüfen soll. Hier sollten sie aber bedenken, dass Ihr Mandant dann in der Regel auf den Kosten sitzen bleibt. Ihr Gutachter kann auch nur auf die Anknüpfungstatsachen zurückgreifen, die ihm aus der Ermittlungsakte zur Verfügung stehen. Und - diese stammen in der Regel von der Polizei. Damit stellt sich notwendig die Frage, ob das Ganze dann noch Sinn macht.
Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahmen, die vollständig beanstandungsfrei sind und keine Möglichkeiten für eigene Ermittlungsansätze bieten, sind eher nicht der Regelfall. Selbstverständlich kenne ich auch Polizeivollzugsbeamte, die in diesem Bereich in der obersten Liga spielen und über eine außergewöhnlich hohe Kompetenz verfügen. Diese Polizeibeamten garantieren dann aber auch eine objektive und unparteiische Ermittlungsarbeit, die allein der Wahrheitsfindung dient.
Leider habe ich aber auch andere Erfahrungen gemacht. Gegenwärtig bin ich mit einem Unfallgeschehen befasst, bei dem die polizeilichen "Ermittlungsprodukte" nicht mehr ansatzweise nachvollzogen werden können. Von einer Verkehrsunfallaufnahme lege artis kann jedenfalls nicht mehr gesprochen werden.
Ich stehe Ihnen für eine Beratung oder die Begutachtung der Validität und Reliabilität von polizeilichen Verkehrsunfallaufnahmen, aber auch für die kausalitätsorientierte Beurteilung aus forensisch-biomechanischer Sicht, bundesweit zur Verfügung. Ich biete Ihnen auch Inhouse-Seminare zu diesem Thema an.
Ein entsprechendes Handbuch ist in Bearbeitung.
Haben Sie Fragen? Rufen oder mailen Sie mich an. Ich werde Ihnen umgehend eine Rückmeldung geben.
Wer einen Verkehrsunfall erleidet, erwartet zu recht von der Polizei, dass der Unfall nach bestem Wissen und Können aufgenommen und alle für die juristische Aufarbeitung notwendigen Spuren und Beweise gesichert werden.
Grundsätzlich ist dies in den meisten Fällen auch gewährleistet. In den meisten Fällen, aber nicht in allen.
Aber auch hier gilt, dass es Ausreißer nach unten gibt, die zwar eine Minderheit bilden, aber durch ihr Verhalten und ihre Auffassung von Dienst- und Rechtspflichten der Polizei einen erheblichen Ansehens- und Vertrauensschaden bescheren.
Mancher schwere Verkehrsunfall, bei dem es schwerverletzte Personen oder gar einen oder mehrere tödlich Verletzte gibt, wird von der Polizei aufgenommen, wie ein Unfall mit 300 € Sachschaden. Notwendige Spuren werden nicht gesichert, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der beteiligten Fahrzeugführer findet nicht statt, notwendige beweiserhebliche Spuren werden nicht gesichert, Blockierspuren werden einem Fahrzeug zugeordnet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Spurenbild zu den jeweiligen Reifen passt usw.
Dass ein Unfallort ein Tatort ist, ist vielfach überhaupt nicht bekannt. Insoweit werden auch nicht die Maßnahmen getroffen, die bei einer Tatortaufnahme im ersten Angriff unerlässlich sind.
Bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen durch die Polizei ist zunehmend festzustellen, dass das Vorstehende nicht bekannt oder vielen Polizeibeamten einfach egal ist. Leidtragende sind dann die Unfallbeteiligten, die dann zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommen, wie die Jungfrau zum Kind. Von den zivilrechtlichen Folgen ganz zu schweigen.
Was können Sie in einem solchen Fall tun? Als Strafverteidiger können Sie die Unfallaufnahme und die damit verbundenen Ermittlungen anfechten, indem Sie sachdienliche Beweisanträge stellen. Aber das funktioniert nur dann, wenn Sie selber in der Aufnahme von Verkehrsunfällen ausgebildet sind und entsprechende Erfahrungen besitzen. Es kann vor Gericht schnell blamabel werden, wenn Sie den Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, "maßnehmen" wollen, dieser sodann die Rolle tauscht und Sie maßnimmt.
Sie können selbstverständlich auch selber einen Gutachter bestellen, der das gesamte Unfallgeschehen überprüfen soll. Hier sollten sie aber bedenken, dass Ihr Mandant dann in der Regel auf den Kosten sitzen bleibt. Ihr Gutachter kann auch nur auf die Anknüpfungstatsachen zurückgreifen, die ihm aus der Ermittlungsakte zur Verfügung stehen. Und - diese stammen in der Regel von der Polizei. Damit stellt sich notwendig die Frage, ob das Ganze dann noch Sinn macht.
Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahmen, die vollständig beanstandungsfrei sind und keine Möglichkeiten für eigene Ermittlungsansätze bieten, sind eher nicht der Regelfall. Selbstverständlich kenne ich auch Polizeivollzugsbeamte, die in diesem Bereich in der obersten Liga spielen und über eine außergewöhnlich hohe Kompetenz verfügen. Diese Polizeibeamten garantieren dann aber auch eine objektive und unparteiische Ermittlungsarbeit, die allein der Wahrheitsfindung dient.
Leider habe ich aber auch andere Erfahrungen gemacht. Gegenwärtig bin ich mit einem Unfallgeschehen befasst, bei dem die polizeilichen "Ermittlungsprodukte" nicht mehr ansatzweise nachvollzogen werden können. Von einer Verkehrsunfallaufnahme lege artis kann jedenfalls nicht mehr gesprochen werden.
Ich stehe Ihnen für eine Beratung oder die Begutachtung der Validität und Reliabilität von polizeilichen Verkehrsunfallaufnahmen, aber auch für die kausalitätsorientierte Beurteilung aus forensisch-biomechanischer Sicht, bundesweit zur Verfügung. Ich biete Ihnen auch Inhouse-Seminare zu diesem Thema an.
Ein entsprechendes Handbuch ist in Bearbeitung.
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